Vereinbarung/Vertrag Rechte an Sourcecode bei Auftraggeber

_Andi91

Bekanntes Mitglied
Hi,

ich bin nebenberuflich (und hauptberuflich aber das ist jetzt mal egal) als Softwareentwickler tätig und bin hier gerade dabei für einen Softwaredienstleister Features in eine bestehende Anwendung einzubauen.
Was mir/uns hier noch fehlt ist eine rechtssichere Vereinbarung (ähnlich wie eine NDA), dass die Rechte am Sourcecode beim Auftraggeber verbleiben / übergehen.

Google habe ich dazu schon bemüht aber leider nicht wirklich etwas gefunden, hat evtl. jemand eine Art Kopiervorlage o.ä. mit einer derartigen Formulierung?
 

Robert Zenz

Top Contributor
Was mir/uns hier noch fehlt ist eine rechtssichere Vereinbarung (ähnlich wie eine NDA), dass die Rechte am Sourcecode beim Auftraggeber verbleiben / übergehen.
Naja, die bezahlen dich ja dafuer. Also du hast ja sowas unterschrieben nach "X beauftragt Andi dies und jenes zu machen", oder du stellst ihnen abschlieszend eine Rechnung, und in beiden Faellen, behaupte ich jetzt mal, gehoert das was bezahlt wurde denen. Du muesstest schon gesondert erwaehnen das dem nicht der Fall ist. Aber eher ist die Frage "was habt ihr denn bis jetzt unterschrieben?"...und wehe die Antwort ist jetzt "ich mach' das so nebenbei".

Als "richtiger" Arbeitnehmer zum Beispiel gibt es keine Diskussion das alles was in der Arbeitszeit entsteht dem Arbeitgeber gehoert.
 

_Andi91

Bekanntes Mitglied
Genau, ich werde dann eine Rechnung stellen, auf ein Angebot/Auftrag haben wir in dem Fall verzichtet daher bisher auch nichts unterschrieben als eine NDA.

Soweit ich das verstanden habe ist es eben aber nicht so, dass "gehoert das was bezahlt wurde denen" wenn man das nicht explizit festhält. Ich meine mittlerweile schon rausgelesen zu haben, dass das Urheberrecht bei mir liegt und auch nicht abgegeben werden kann, ich aber uneingeschränkte Nutzungsrechte für den Quellcode einräumen kann. Was mir da jetzt aber noch fehlt ist eine rechtssichere Formulierung für das Ganze.
 

_Andi91

Bekanntes Mitglied
Hab mir schon fast gedacht, dass diese (Standard) Antwort kommt 😀
Hilft mir aber leider nichts, ich möchte dafür auch keinen Rechtsanwalt bemühen dessen Kosten höher sind als meine Einnahmen...
Ich bin ja sicherlich nicht der erste Entwickler der vor dieser Frage steht.
 

KonradN

Super-Moderator
Mitarbeiter
Du hast doch kein Risiko. Du erstellst etwas und bekommst Geld. Du hast da kein rechtliches Risiko.

Das Risiko liegt beim Auftraggeber: Er hat das Risiko, dass Du auf irgendwelche Rechte pochst an Deinen werken.
Und das Risiko muss der Auftraggeber einschätzen.

- Er könnte das Risiko einfach ignorieren. Er kennt Dich und vertraut Dir. Oder er ist Mafia und wenn Du sowas machst, dann bricht er Dir die Beine oder so ...
- Er könnte einen mündlichen Vertrag schließen: Er verlässt sich auf Deine Zusage.
- Er könnte irgendwas vorgeben.

Wenn von Dir ein Text kommen soll, dann kannst Du etwas formulieren. Du kannst den Lieferumfang beschreiben und da halt angeben, dass die Rechte der Software beim Auftraggeber liegen. Juristen werden da zwar fragen was sind "die Rechte"? Aber das sind Themen von Juristen!
 

Robert Zenz

Top Contributor
Soweit ich das verstanden habe ist es eben aber nicht so, dass "gehoert das was bezahlt wurde denen" wenn man das nicht explizit festhält.
Meiner Meinung nach ist eine Rechnung im Sinne von "Wir (X) bezahlen Andi damit er diese Aenderungen an unserer Software macht" genau so etwas, aber da kann ich mich auch irren.

Ich meine mittlerweile schon rausgelesen zu haben, dass das Urheberrecht bei mir liegt und auch nicht abgegeben werden kann, ...
Nein, Urheberrecht kann man definitiv abtreten und uebertragen. Was nicht geht ist es zu "vernichten". Also du kannst nicht sagen "Ich streite jedes Urheberrecht an diesem Ding ab", das geht rechtlich nicht. Du kannst natuerlich nie das Urheberrecht geltend machen, aber wenn du zum Beispiel stirbst, gehoert das Urheberrecht dann deinen Erben und die koennen es geltend machen.

Was mir da jetzt aber noch fehlt ist eine rechtssichere Formulierung für das Ganze.
Ja das ist immer Anwalt. Aber die Firma wird ja Erfahrung mit ausgelagerten Entwickerln haben, oder? Ich meine, die muessen dir ja auch den Quellcode in einem rechtlich abgesicherten Rahemn zur Verfuegung stellen, "hier haste mal, schick uns dann eine Rechnung" reicht da als Absicherung fuer die Firma absolut nicht aus. Und ich wuerde mich auch als Entwickler nicht wohl fuehlen in so einem Rahmen wenn ich die Leute von der Firma nicht genau kennen wuerde.
 

mrBrown

Super-Moderator
Mitarbeiter
Y

yfons123

Gast
Fehlt da ein "nicht"?

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)​

§ 64 Allgemeines​

Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.


also theoretisch kann man es übertragen... man muss halt 70 jahre lang tod sein was nicht unbedingt dem regelfall entspricht

man kann es glaub ich dann an den erben übertragen aber das weis ich nicht
 

KonradN

Super-Moderator
Mitarbeiter
Dir ist bewusst, dass es da um das Erlöschen des Urheberrechts geht - nicht um das übertragen?

Und da ist dann vor allem §29 wichtig:
(1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen.
(2) Zulässig sind die Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31), schuldrechtliche Einwilligungen und Vereinbarungen zu Verwertungsrechten sowie die in § 39 geregelten Rechtsgeschäfte über Urheberpersönlichkeitsrechte.

Es geht hier also auch nicht um das Urheberrecht sondern um Verwertungsrechte. Und da wird dann ja auch auf §39 verwiesen, also schauen wir uns den doch einmal an: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__39.html
(1) Der Inhaber eines Nutzungsrechts darf das Werk, dessen Titel oder Urheberbezeichnung (§ 10 Abs. 1) nicht ändern, wenn nichts anderes vereinbart ist.
(2) Änderungen des Werkes und seines Titels, zu denen der Urheber seine Einwilligung nach Treu und Glauben nicht versagen kann, sind zulässig.

Und um da einmal zu der Frage des TE zurück zu kommen: Die Frage, die aber nur ein Jurist beantworten kann, könnte also schon sein, ob hier bei einer Beauftragung der Änderung nicht auch ein Nutzungsrecht impliziert (1). Und bezüglich (2) st die Frage, ob der TE dem Auftraggeber die Einwilligung nach Treu und Glauben versagen kann oder nicht. Für uns Laien ist das schlicht unmöglich, denn wir müssten erst einmal erfassen, was denn diese Worte genau besagen. Daher bleibt es hier schlicht dabei, dass man einen Juristen einbeziehen muss, so man dies klären muss.

Ansonsten würde ich als Auftraggeber einfach alle Rechte (impliziert ein "die abtretbar sind") abtreten bzw. bei nicht exklusiv für den Auftragnehmer erstellt wurden, ein nicht exklusives Nutzungsrecht geben. Dann können sich ggf. Juristen die Köpfe einschlagen. Den Urheber interessiert es nicht, so er keine Rechte an den Dingen beansprucht. (Bedeutet aber auch, dass kein Copy & Paste von Codeteilen in andere Projekte zulässig ist!)
 

KonradN

Super-Moderator
Mitarbeiter
du kannst das urhr ja nach dem tod übertragen oder es ist futsch nach 70 jahren
Nein. Nach dem Tod wird es übertragen. Das nennt sich Erbschaft! Das ist also nichts, das irgend jemand dann frei bestimmen kann. Man kann es etwas beeinflussen (Testament) aber das ist erst einmal noch keine Übertragung. Das Testament muss zum einen so den Regeln entsprechen und zum anderen muss eine Erbschaft angenommen werden.
 

White_Fox

Top Contributor
Hab mir schon fast gedacht, dass diese (Standard) Antwort kommt 😀
Hilft mir aber leider nichts, ich möchte dafür auch keinen Rechtsanwalt bemühen dessen Kosten höher sind als meine Einnahmen...
Da wird dir aber nix anderes übrig bleiben, wenn du was Vernünftiges haben willst. Auf Forenmeinungen würde ich mich auch nicht verlassen, da hat @LimDul vollkommen recht.

Allerdings sollte ein Schreiben wie "Der Kunde erhält nach Bezahlung der Rechnung das uneingeschränkte Nutzungsrecht am Quellcode" ja kein Problem sein, jedenfalls nicht wenn es um eine Kleinigkeit geht. Dann sollte es auch kein Problem sein, wenn der Kunde auf ein uneingeschränktes exklusives Nutzungsrecht besteht.
Wenn eine halbe Stunde Anwaltsberatung schon höher ist als dein Gesamthonorar...dann sollte sich dein Zeitaufwand in einem ähnlichen Rahmen bewegen, und dann kann es ja nix Großes sein.
 

_Andi91

Bekanntes Mitglied
Danke erstmal für eure Antworten.

Ich habe mich mit dem Auftraggeber nun darauf geeinigt, dass ich in meinen Rechnungen folgendes Passus aufnehme:

Dem Auftraggeber (XYZ GmbH) wird ein ausschließliches, unbefristetes, übertragbares,
unwiderrufliches und weltweites Nutzungsrecht am Quellcode einschließlich Dokumentation und
Benutzungsanleitung eingeräumt. Das Nutzungsrecht gilt für alle bekannten Nutzungsarten einschließlich der
Bearbeitung, Vervielfältigung und Veröffentlichung.



Der Text ist kopiert aus einem Software Erstellungsvertrag der IHK https://www.ihk.de/blueprint/servle...bb78bea13/softwareerstellungsvertrag-data.pdf
 

Neue Themen


Oben